Finanzbuchhaltung

Nach Vorlage Ihrer Erstbelege fertigen wir für Sie die monatliche Finanzbuchhaltung und geben für Sie die  erforderliche  Meldung der Umsatzsteuer auf elektronischen Weg ab. Sie erhalten von uns einen Hinweis, inwieweit Zahlungen an das zuständige Finanzamt vorzunehmen sind und wir erstellen individuell für Sie eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste. Weitere betriebswirtschaftliche Auswertungen können wir in Abstimmung mit Ihren Informationsbedarf bereitstellen. 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • monatliche Finanzbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen der Finanzbuchhaltung
  • erforderliche Meldungen, z. B. Umsatzsteuer und Künstlersozialkassen

 

Mandanten-Monatsinfo

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